Der Hochschulrat

Der Hochschulrat tr?gt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schl?gt Ma?nahmen vor, die der Profilbildung und der Erh?hung der Leistungs- und Wettbewerbsf?higkeit dienen. Er beaufsichtigt die Gesch?ftsführung des Rektorats, beschlie?t den Struktur- und Entwicklungsplan, den Haushaltsvoranschlag, die allgemeinen Grunds?tze der Mittelverteilung und die Funktionsbeschreibung von Professuren. Er w?hlt den Rektor bzw. die Rektorin und den Kanzler oder die Kanzlerin gemeinsam mit dem Senat.

Der Hochschulrat besteht aus fünf externen Mitgliedern und vier internen, der HFT Stuttgart angeh?rigen Mitgliedern, welche die Wissenschaftsministerin bestellt; den Vorsitz des Hochschulrates führt ein externes Mitglied. Ein Auswahlausschuss erarbeitet die Kandidatenliste, welcher der Senat und das Wissenschaftsministerium zustimmen müssen.

Mitglieder des Hochschulrats